Wesermarsch

FFP2 und OP-Masken gehören bald der Vergangenheit an

Die Fahrgäste im öffentlichen Nah-und Fernverkehr dürfen bald aufatmen. Nach einigem Hin und Her in der Gesetzgebung kommen Bund und Länder zu einer fast einheitlichen Lösung. Wo die Maskenpflicht dann noch eine Rolle spielt, das erfahren Sie hier.

Maskenpflicht in der Bahn

Anfang Februar fällt bundesweit die Maskenpflicht in den Bussen und Bahnen. Foto: picture alliance/dpa

Maske auf, Maske ab, die unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern sorgten bis zuletzt für Verwirrung und Ärger bei den Menschen. In den Verkehrsmitteln des Fernverkehrs, in IC und ICE, sollte die Maskenpflicht noch bis Ende April 2023 gelten. Nun hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die frühzeitige Beendigung zum 2. Februar angekündigt. Im öffentlichen Personennahverkehr, in Bussen und Bahnen, entscheiden die einzelnen Bundesländer selbst über das Ende der Maskenpflicht. Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein waren vorgeprescht und hatten die Maskenpflicht bereits im vergangenen Jahr abgeschafft. Für Niedersachsen und Bremen gilt der 2. Februar als einheitlicher Termin. Spätestens am 3. Februar ist die Maskenpflicht in Nah- und Fernverkehr deutschlandweit beendet.

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