Anlässlich des sich jährenden Beginns des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat das Land Niedersachsen für die obersten Landesbehörden die Beflaggung unter Einbeziehung der ukrainischen Landesflagge für Freitag, 24. Februar, angeordnet. Für alle der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für alle Träger öffentlicher Gebäude wird seitens des Landes empfohlen, die Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen.
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