„Die Dauer einer Befristung mit Sachgrund, beispielsweise, erfolgt vorbehaltlich der individuellen Prüfung des Einzelfalls“, so das Landesamt. Grundsätzlich haben alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, die gleichen Voraussetzungen für einen unbefristeten Arbeitsvertrag, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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