Mit dem Thema Glücksspielsucht hat sich der Präventionsrat der Samtgemeinde Zeven beschäftigt. Dabei ging es auch um Hilfsangebote für Betroffene und um Regeln der Spielhallenbetreiber. Alexandra Vormeyer, Fachkraft für Glücksspielprävention, und Katrin Bleichwehl referierten.
Danach gibt es in Zeven aktuell fünf Spielhallen. Minderjährige haben kein Einlass, eine Einlasskontrolle unter Vorlage des Personalausweises ist Pflicht. In den Spielhallen müssen die Betreiber laut den Referenten unter anderem darauf achten, dass eine spielende Person nicht gleichzeitig mehrere Automaten bedient und dass Infomaterialien über Suchtgefahren und Suchtberatung sichtbar ausliegen.
Spielsüchtige haben schon Haushaltsgelder, Sparguthaben und ganze Vermögen verzockt. Und immer wieder kommt es vor, dass Betroffene kriminell werden, um sich Geld zum Spielen zu beschaffen. „Die Spielsucht kann einer Person nicht angesehen werden“, so der Vorsitzende des Präventionsrates, Johannes Fuhr. Zum Schutz können sich Betroffene selber sperren lassen.
Hilfen bietet im Landkreis Rotenburg die Fachstelle Sucht und Suchtprävention an der Großen Straße 28-30 in Rotenburg an. Ansprechpartnerin ist Alexandra Vormeyer (04261/96280-41, E-Mail: gluecksspielsucht-rotenburg@therapiehilfe.de). (pm/oer)