Die Steuererklärung: Jedes Jahr aufs Neue wartet dieses lästige Unterfangen auf viele Menschen in Deutschland. Dabei ist man aber nicht auf sich allein gestellt. Da kann viel schief gehen oder sogar unfreiwillig Geld verschenkt werden. Damit das nicht passiert, kann zum Beispiel der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) helfen.

„Mein Tipp: Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, zum Beispiel die Steuerklassen drei und fünf, sollte die Fristen für die Abgabe unbedingt einhalten.“
Eines steht jedenfalls fest: Es gibt definitiv bessere Beschäftigungen. Dennoch lohnt es sich, die Arbeit gründlich anzugehen. Das weiß auch Kerstin Gerdts, Leiterin der Beratungsstelle der VLH in Bremervörde. Mitglieder des Vereins zahlen einen Beitrag, dafür übernehmen die Berater die lästige Arbeit. Denn schon vermeintlich kleine Versäumnisse können negative Auswirkungen haben und im schlimmsten Fall eine Menge Geld kosten.
Die drei ärgerlichsten und häufigsten Fehler bei der Steuererklärung
Steuerrelevante Ausgaben in der Steuererklärung vergessen oder an der falschen Stelle eintragen.
- Handwerkerrechnungen in bar bezahlen, statt das Geld zu überweisen. Dadurch können die Kosten nicht abgesetzt werden.
- Fristen verstreichen lassen. Das verbaut die Chance, zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.
Was sich für Betreiber privater Photovoltaik-Anlagen ändert
- Kleine Photovoltaik-Anlagen sind steuerfrei.
Betreiber müssen rückwirkend zum 1. Januar 2022 keine Einkommensteuer mehr auf die erzielte Einspeisevergütung zahlen.
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen Photovoltaik-Besitzer einkommensteuerlich beraten.
Bislang mussten Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen mit dem Erwerb einer Photovoltaik-Anlage zu einem Steuerberater wechseln. Jetzt dürfen das auch die Lohnsteuerhilfevereine. Das spart Kosten. Die Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung müssen weiterhin die Privatpersonen oder die Steuerberater übernehmen.
- Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer.
Für den Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern gilt seit dem 1. Januar 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Kleine Solaranlagen werden dadurch günstiger.
Mehr Zeit zum Abgeben der Steuererklärung
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2022 zwei Monate länger Zeit. Bis Samstag, 30. September, ist das noch möglich. Die Steuererklärung muss dann spätestens am Montag, 2. Oktober, beim Finanzamt eingehen.
Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat sogar noch mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung 2022. In diesem Fall endet die Frist am 31. Juli 2024. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2021 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung einen Aufschub bis Donnerstag, 31. August.
Die VLH weist darauf hin, dass die genannten Fristen für sogenannte Pflichtveranlagungen gelten. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. „Mein Tipp: Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, zum Beispiel die Steuerklassen drei und fünf, sollte die Fristen für die Abgabe unbedingt einhalten“, sagt Kerstin Gerdts. Andernfalls werden vom Finanzamt Verspätungszuschläge berechnet.
Wichtig: Das Kurzarbeitergeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung im letzten Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.