Laut einem aktuellen Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium soll es bereits ab 1. Januar 2024 die Möglichkeit für Schnellabschüsse von Wölfen geben. In Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen sollen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können, weil nicht mehr das Ergebnis eines DNA-Tests abgewartet werden muss. Sobald es einen Wolfsübergriff auf Weidetiere in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen gibt, die durch Herdenschutzmaßnahmen zumutbar gesichert waren, kann nach Erhalt der Abschussgenehmigung 21 Tage lang im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide ein Wolf geschossen werden. Eine DNA-Analyse wird jedoch trotzdem durchgeführt, um im Verlauf klären zu können, ob der Wolf getroffen wurde, der auch tatsächlich für die Risse verantwortlich ist.
„Wir begrüßen den Ansatz und den Schritt, schnellere Abschüsse zu ermöglichen, aber hoffen auf Konkretisierung, besonders für die Küstenbereiche. Trotzdem sehen wir hier ein deutliches Signal für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. Zudem sei unter anderem noch nicht ganz klar, was unter „zumutbarem Herdenschutz“ zu verstehen sei. (pm/skr)