Dafür werden nicht näher beschriebene personelle Gründe genannt. So entfällt der Badebetrieb am Montag, 1. Mai, komplett. Am Dienstag und Mittwoch, 2. und 3. Mai, entfällt das öffentliche Schwimmen.
Allerdings findet das Schul- und Vereinsschwimmen an diesen beiden Tagen statt, wie es in der Mitteilung heißt. An Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 18. Mai) müssen Schwimmer wieder gänzlich auf den Sprung ins Wasser verzichten. Gleiches gilt für Sonnabend und Sonntag, 20. und 21. Mai sowie für Sonntag und Montag, 28.und 29. Mai (Pfingsten). (pm/bal)