Nordenham

Amtsgericht Nordenham: Urteil gegen Todesfahrer jetzt rechtskräftig

Der damals 33-jährige Wilhelmshavener hatte im Vollrausch und mit stark überhöhter Geschwindigkeit eine Pedelec-Fahrerin erfasst. Sie verstarb noch an der Unfallstelle. Jetzt muss der Todesfahrer seine Haftstrafe antreten.

In diesem Auto war der Todesfahrer unterwegs - stark alkoholisiert und mit zu hohem Tempo.

In diesem Auto war der Todesfahrer unterwegs - stark alkoholisiert und mit zu hohem Tempo. Foto: Molitor

Durch ein Strafurteil des Amtsgerichts Nordenham vom 20. März dieses Jahres wurde der Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde durch das Landgericht Oldenburg bestätigt und ist nun rechtskräftig. Das teilt Dr. Ann-Katrin von der Heide, Direktorin des Nordenhamer Amtsgerichts, mit

Was war passiert?
Der Angeklagte befuhr am 15. Mai 2022 in der Mittagszeit mit einem VW Golf in Nordenham die Oldenburger Straße in Richtung Ellwürden. Dabei hatte er einen Blutalkoholgehalt von mindestens 2,48 Promille - und war entsprechend weit entfernt von fahrtüchtig. Aufgrund seiner Alkoholisierung und einer massiven Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kam der damals 33-Jährige in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und geriet über einen Grünstreifen auf den Fahrradweg. Dort kollidierte er mit einer 66-jährigen Pedelec-Fahrerin, die durch den Zusammenstoß auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs des Angeklagten geschleudert wurde. Das Opfer verstarb noch an der Unfallstelle.

Wie hat das Gericht entschieden?
Nicht jede fahrlässige Tötung sei mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden, erklärt Ann-Katrin von der Heide; es komme auf den Einzelfall an. Das Amtsgericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erfordert - und eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht kommt. Das Landgericht hat das bestätigt. Bei der Strafmaßfindung sei zugunsten des Angeklagten gewürdigt worden, dass er sich geständig gezeigt hat und die Tat tief bereut.

Besonders hohes Maß an Fahrlässigkeit

Die Fahrlässigkeit, die dem Wilhelmshavener vorzuwerfen sei, wurde allerdings als besonders hoch bewertet. Die Gefahren habe der Angeklagte bewusst geschaffen. So habe er sich bedenkenlos ans Steuer gesetzt, obwohl er stark alkoholisiert war und anders hätte handeln können. Er habe darüber hinaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten und dadurch den Halt auf der Straße verloren. Die herausragend schweren Folgen - der Tod der Pedelec-Fahrerin und die Tragödie, die der Unfall für die Angehörigen bedeutete - seien zu berücksichtigen gewesen.

Der Angeklagte muss nun nicht nur ins Gefängnis. Ihm wurde auch die Fahrerlaubnis entzogen, und es wurde eine Sperre für die Neuerteilung eines Führerscheins von zwei Jahren ausgesprochen. (pm/gl)

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