Die Abfallgebühren für das Jahr 2023 werden zum 1. Juli fällig. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (AWR) hin. Die Gebührenbescheide seien Anfang des Jahres verschickt worden. Für Kunden, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gibt es keinen Handlungsbedarf: Die Gebühren werden automatisch abgebucht. Liegt kein Lastschriftmandat vor, sollte darauf geachtet werden, dass die Gebühren rechtzeitig unter Angabe der Grundstückslage und der Belegnummer auf das Konto der AWR überwiesen werden. Wer nicht sicher ist, ob er ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, findet einen entsprechenden Vermerk im aktuellen Gebührenbescheid. Fragen erteilt der AWR unter 04261/983-3160 oder unter der E-Mail-Adresse abfallwirtschaft@lk-row.de. (pm/oer)
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