Beim nächsten Prozesstermin wollte das Gericht eigentlich das Urteil verkünden. Aber der wegen Drogenschmuggels im Hafen angeklagte Hakan A. muss nochmals von einem Gutachter untersucht werden. Denn plötzlich ist von einer Kokain-Abhängigkeit die Rede, die vorher vom Angeklagten nicht angesprochen worden war. Und damit steht auch die Frage nach der Schuldfähigkeit wieder im Raum.