Rentner erschlagen: Angeklagter gibt Tat zu

Eine Erklärung des 18-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht Bremen gab es nicht. Kein persönliches Wort, kein Ausdruck des Bedauerns für die Angehörigen des Mordopfers. Stattdessen musste sich die Tochter des Getöteten im Gerichtssaal eine nüchterne Erklärung des Verteidigers anhören, in der er in groben Zügen die Tat skizzierte, die das schreckliche Ende ihres Vaters bedeutete. Dabei gestand er im Namen des Angeklagten den tödlichen Angriff ein.

Der 18-jährige Angeklagte wird im Landgericht Bremen abgeschirmt: Bedauern über die Tat zeigte er nicht.

Der 18-jährige Angeklagte wird im Landgericht Bremen abgeschirmt: Bedauern über die Tat zeigte er nicht. Foto: KLAUS MÜNDELEIN


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