Rentner erschlagen: Angeklagter gibt Tat zu
Eine Erklärung des 18-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht Bremen gab es nicht. Kein persönliches Wort, kein Ausdruck des Bedauerns für die Angehörigen des Mordopfers. Stattdessen musste sich die Tochter des Getöteten im Gerichtssaal eine nüchterne Erklärung des Verteidigers anhören, in der er in groben Zügen die Tat skizzierte, die das schreckliche Ende ihres Vaters bedeutete. Dabei gestand er im Namen des Angeklagten den tödlichen Angriff ein.