Kneipen öffnen, Bonus für Pflegekräfte
Das Brunch-Buffet wird es auch künftig noch nicht geben. Selbstbedienung bleibt untersagt, wenn Gastronomen und Hoteliers ab dem 18. Mai im Land Bremen wieder loslegen dürfen. Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. So steht es in der Senatsvorlage, die am Dienstag beschlossen werden soll. Außerdem gibt es weitere Regelungen zur Ausweitung des Schulbetriebs. Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick: