Oberstes Gericht sichert den GHB ab

Mit Warnstreiks und Demonstrationszügen stehen die Tarifauseinandersetzungen im Hafen aktuell im Mittelpunkt. Sie überlagern aber eine Entscheidung von enormer Tragweite, auf die die Hafenbetriebe mit großer Sorge gewartet hatten: Das Bundesarbeitsgericht hat die Arbeit der Gesamthafenbetriebe (GHB) abgesichert. Sie dürfen grundsätzlich den Umschlagunternehmen schichtweise Beschäftigte überlassen, ohne dass dies ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet. Das drohende Beben im Hafen ist damit abgewendet.

Als der Gesamthafenbetrieb (GHB) in die Insolvenz ging, entschlossen sich etliche Hafenarbeiter, zu klagen. Das GHB-System sei unzulässig, sie forderten die Übernahme durch die Hafenbetriebe. Das Bundesarbeitsgericht sieht das anders.

Als der Gesamthafenbetrieb (GHB) in die Insolvenz ging, entschlossen sich etliche Hafenarbeiter, zu klagen. Das GHB-System sei unzulässig, sie forderten die Übernahme durch die Hafenbetriebe. Das Bundesarbeitsgericht sieht das anders. Foto: Scheer


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