Mein digitaler Wille geschehe

Wer sich in den sozialen Netzwerken ein Konto anlegt, schließt einen Vertrag mit dem Anbieter. Der endet erst, wenn der Anbieter über den Tod des Users informiert worden ist. Allein deshalb sollte sich jeder sobald wie möglich um seinen digitalen Nachlass kümmern, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Mein digitaler Wille geschehe

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn


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