Ralf Meyer, Chef der „Erlebnis Bremerhaven“, hat bereits mit der Diskussion um den Schlager-Skandalsong „Layla“ gerechnet – und sich seine Gedanken gemacht. Demnach will die Erlebnis als Veranstalter kein grundsätzliches Verbot an die Aussteller und Gastronomen aussprechen, den Song zu spielen. Auch habe es vom Ordnungsamt keine derartige Anweisung gegeben, das Abspielen zu untersagen.
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