Keine Passage für Privatfahrten im Hafen

Es bleibt dabei: Die Fähre, die übergangsweise die havarierte Drehbrücke über den Verbindungskanal im Kaiserhafen ersetzen wird, ist nicht für den Privatverkehr bestimmt. Nur der Werksverkehr der Hafenbetriebe und Rettungsfahrzeuge dürfen passieren. Alle anderen müssen über die Kaiserschleuse zur Columbusinsel fahren.

Links neben dem früheren Brückenverlauf will Bremenports eine Fähre als provisorische Kanal-Überquerung deponieren. Die Fähre wird nur den Werksverkehren der Hafenbetriebe zur Verfügung stehen, nicht aber den privaten Autofahrern, Radlern oder Fußgängern.

Links neben dem früheren Brückenverlauf will Bremenports eine Fähre als provisorische Kanal-Überquerung deponieren. Die Fähre wird nur den Werksverkehren der Hafenbetriebe zur Verfügung stehen, nicht aber den privaten Autofahrern, Radlern oder Fußgängern. Foto: Scheer


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