Keine Abschiebung für Bremerhavener Straftäter

Sie hatten Polizisten angegriffen und dann sogar noch im Verlauf des Prozesses das Gericht respektlos behandelt. Anfang November wurden die drei Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. Trotz dieser Verurteilung und trotz langer Vorstrafenregister droht ihnen keine Abschiebung. Denn die Behörden wissen noch nicht einmal, welche Staatsangehörigkeit die drei Brüder haben.

Trotz einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Polizisten droht den angeklagten Brüdern keine Abschiebung.

Trotz einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Polizisten droht den angeklagten Brüdern keine Abschiebung. Foto: Mündelein


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