Impfpflicht: Keine Reserve bei Kündigungen des Pflegepersonals
Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ zum Schutz vor einer Corona-Erkrankung trifft ab dem 15. März unter anderem Seniorenpflegeheime und Krankenhäuser. Einige Häuser haben Sorge, wertvolle Mitarbeiter zu verlieren, weil die sich nicht impfen lassen wollen. Und Ersatz gibt es in Zeiten des Pflegenotstands kaum.
Doch noch zur Impfung: Bis zum 15. März müssen unter anderem Pflegekräfte in Seniorenheimen und Krankenhäusern geimpft sein. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild