Haftstrafe für ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege um elf Monate erhöht

Die ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege ist wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen vom Landgericht Bremen verurteilt worden. Das bisherige Strafmaß von fünf Jahren Haft für Abrechnungsbetrug aus dem Jahr 2016 wurde erhöht auf fünf Jahre und elf Monate. Unklar ist derzeit noch, ob die Angeklagte nun tatsächlich wieder in Haft muss. Ihre bisherige Reststrafe von zwei Jahren war erst im Juli auf Bewährung ausgesetzt worden.

Die ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Unklar ist, ob sie nun erneut die Haft antreten muss. Foto: Mündelein

Die ehemalige Chefin der Nordsee-Pflege ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Unklar ist, ob sie nun erneut die Haft antreten muss. Foto: Mündelein Foto: Mündelein


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