Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Maskenpflicht an den Grundschulen im Land Bremen zwar vorläufig aufgehoben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies nur für ein paar Tage gelten wird. Denn der Senat hat bereits angekündigt, die vom Gericht kritisierte Corona-Verordnung nachbessern zu wollen. Gleichzeitig urteilten die Richter, dass die Testpflicht an den Schulen bestehen bleibt.
Zumindest für einige Tage wird man diese Bilder in den Grundschulen nicht mehr sehen: Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Maskenpflicht, die auch im Unterricht galt, vorläufig aufgehoben. Foto: Sebastian Gollnow/dpa