Elsdorf: Wo Grenzen nichts gelten

Das Überpflügen von Wegerandstreifen ist illegal. Wer es tut, der übertritt das Gesetz. Dennoch kommt es allerorten zu Verstößen. Angesichts dessen laufen Bemühungen, die im Besitz der Allgemeinheit befindlichen Wegeränder ökologisch aufzuwerten, ins Leere. Initiativen, dem Artensterben zu begegnen, sind zum Scheitern verurteilt, wenn Grenzen selbst dann nicht eingehalten werden, wo sie markiert sind – so wie südlich des Löhmoors zwischen Frankenbostel und Elsdorf.

Der Holzpflock mit rotem Kopf markiert die Grenze zwischen Acker und öffentlichem Grund. Die Eichenpfähle markieren die Grenze des Vorgewendes. Nicht zu übersehen. Und doch ist der Wegrandstreifen nahezu vollständig widerrechtlich bestellt worden.

Der Holzpflock mit rotem Kopf markiert die Grenze zwischen Acker und öffentlichem Grund. Die Eichenpfähle markieren die Grenze des Vorgewendes. Nicht zu übersehen. Und doch ist der Wegrandstreifen nahezu vollständig widerrechtlich bestellt worden. Foto: Kratzmann


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