„Eine Notiz an der Windschutzscheibe reicht nicht aus“

Beim Ausparken gibt es plötzlich einen kleinen Bumms. Wird schon nicht so schlimm sein, denkt sich mancher Autofahrer und fährt weiter – und hat sich damit möglicherweise strafbar gemacht. Denn wer beim Ausparken mit seinem Wagen ein anderes Auto beschädigt und einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. In unserer Verkehrssicherheitsserie erklären wir in Kooperation mit der Polizei Bremerhaven Verkehrsregeln, die Autofahrer oft missachten oder gar nicht kennen. Heute geht es um das korrekte Verhalten nach einem Unfall.

Auch nach einem vermeintlich harmlosen Parkrempler ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat. Eine Notiz reicht nicht aus.

Auch nach einem vermeintlich harmlosen Parkrempler ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat. Eine Notiz reicht nicht aus. Foto: Jens Wolf/ZB/dpa


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