Anwalt: Corona-Verordnung enthält Widersprüche zur Gastronomie

Die aktuell gültige Corona-Rechtsverordnung des Senats enthält nach Ansicht des Bremerhavener Rechtsanwaltes Dr. Dieter Riemer „gravierende Fehler“. Ein Paragraf verbiete das Öffnen der Gastronomie bis auf den Außer-Haus-Verkauf im November, ein anderer hebe das Verbot aber wieder auf. Bußgelder im Fall einer Öffnung zu verhängen, dürfte so rechtlich schwierig sein, sagt Riemer. Das zuständige Gesundheitsressort widerspricht und räumt einen redaktionellen Fehler ein, der umgehend korrigiert werde.

Die Gastronomie darf im November nur zum Außer-Haus-Verkauf öffnen. Daran ändere auch ein redaktioneller Fehler in der Rechtsverordnung nichts, so das Gesundheitsressort.

Die Gastronomie darf im November nur zum Außer-Haus-Verkauf öffnen. Daran ändere auch ein redaktioneller Fehler in der Rechtsverordnung nichts, so das Gesundheitsressort. Foto: Arnd Hartmann


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