Nicht nur für den Laien mag es absurd erscheinen, dass der Eigentümer der Rasenfläche zwischen den beiden bebauten Grundstücken vom Landkreis keine Genehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses erhalten hat. Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen an der Grundstücksgrenze. Foto: Kratzmann