Viele Menschen neigen dazu, dieses Thema auf die lange Bank zu schieben, doch die Realität zeigt, dass eine rechtzeitige Vorsorge entscheidend für einen sorgenfreien Lebensabend ist.
In diesem Ratgeber möchten wir aufzeigen, warum es von essenzieller Bedeutung ist, bereits in jungen Jahren mit der Vorsorge für die Rente zu beginnen. Von den Vorteilen frühzeitiger Investitionen bis hin zu den potenziellen Risiken des Zögerns – hier wird erklärt, warum die Zeit der wertvollste Verbündete bei der Sicherung der finanziellen Zukunft ist.
Private Altersvorsorge ist besonders wichtig
Es ist heute wichtiger denn je, auch privat für das Alter vorzusorgen. Seit Jahren sinken die Geburtenraten in Deutschland in erschreckendem Maße, gleichzeitig erhöht sich die Lebenserwartung der Menschen. Diese Faktoren sorgen für ein Ungleichgewicht, so dass die Arbeitnehmer schon in naher Zukunft nicht mehr der Lage sein werden, die in Rente befindliche Bevölkerung ausreichend zu versorgen.
Noch bis vor wenigen Jahren hat sich der Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland auf die gesetzliche Altersvorsorge verlassen, meist in Verbindung mit einer betrieblichen Altersversorgung. Mittlerweile ist jedoch offensichtlich, dass ohne eine zusätzliche private Absicherung kein ausreichend hoher Lebensstandard mehr im Alter garantiert werden kann. Daher ist eine zusätzliche private Altersvorsorge sinnvoll.

Neben privaten Renten erfreuen sich auch Lebensversicherungen zur Altersvorsorge großer Beliebtheit. Foto: Christian Schwier
Die Altersabsicherung eines Arbeitnehmers sollte deshalb grundsätzlich aus drei Säulen bestehen: die gesetzliche Rentenversicherung, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sowie eine freiwillige private Altersvorsorge.
Wie kann nun eine solche private Vorsorge aussehen? Hierzu gibt es viele Möglichkeiten. Neben privaten Renten erfreuen sich auch Lebensversicherungen zur Altersvorsorge großer Beliebtheit. Zusätzlich kann die Absicherung auch durch Wohneigentum, Aktien, Aktienfonds und andere langfristige Kapitalanlagen erfolgen.
Hinzu kommen besondere Modelle, die seit einigen Jahren in aller Munde sind - zum Beispiel die Riester- oder Rürup Rente. Dabei handelt es sich um Sparmodelle, die vom Staat bezuschusst werden, das heißt, es werden bestimmte Kapitalsummen eingezahlt, auf die festgelegte Zuschüsse vom Staat gezahlt werden. Nachdem der Zuteilungszeitpunkt erreicht ist, wird das Kapital nebst Zinsen in monatlichen Raten ausgezahlt.
Welches Modell der privaten Altersvorsorge gewählt wird, hängt immer von persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Gegebenheiten ab. Fakt ist lediglich, dass eine adäquate Altersversorgung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, wenn man nicht privat dafür vorsorgt.
Betriebliche Altersvorsorge
Wie der Name bereits sagt, wird die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dabei führt dieser monatlich, zusätzlich zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Abgabebeiträgen, weiteres Kapital ab. Meist werden diese Beträge in eine so genannte Pensionskasse - teilweise auch Unterstützungskasse genannt - eingezahlt. Das Prinzip ähnelt also dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhält der Rentner dann einen festgelegten monatlichen Betrag zur Altersversorgung aus dieser Kasse.
Manche Arbeitgeber koppeln die betriebliche Altersvorsorge auch mit einer besonderen Absicherung, zum Beispiel bei Invalidität oder beim Tod des Arbeitnehmers. Neben dem Arbeitnehmer selbst können damit auch Ehepartner oder Kinder abgesichert werden.
Ein Problem mit der betrieblichen Altersvorsorge ergab sich in der Vergangenheit immer dann, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wurde. Da das Modell aus einer Zeit stammt, in der es nicht vorgesehen war, mehrmals im Leben seine Arbeitsstelle zu wechseln, war dieser Umstand über lange Jahre einfach nicht vorgesehen. Wurde der Arbeitsplatz doch einmal gewechselt, begann der Versicherte beim aktuellen Arbeitnehmer einfach eine neue betriebliche Altersvorsorge, während die beim alten Arbeitgeber angesparten Beträge aufgehoben wurden, so dass sich daraus eine kleine Rente bilden konnte. Die Folge: Bei mehreren Arbeitsplatzwechseln kamen so verschiedene kleine Renten zusammen, deren Verwaltung nur mit großem Aufwand bewerkstelligt werden könnte.
Da sich die Zeiten jedoch geändert haben und heute kaum jemand noch sein ganzes Arbeitsleben bei ein- und demselben Arbeitgeber verbringt, ersann die Politik die sogenannte Portabilitätsregelung. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes mehrere Möglichkeiten gegeben werden, die begonnene Altersvorsorge weiterzuführen.
So kann Danks Portabilitätsrecht das bereits angesparte Guthaben zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Guthaben unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Außerdem muss der Übertragungsprozess innerhalb des ersten Jahres beim neuen Arbeitgeber beantragt und gestartet werden. Zusätzlich abgeschlossene Versicherungsleistungen, z. B. der Hinterbliebenenschutz oder die Absicherung vor Invalidität, fallen beim Wechsel jedoch meist weg und müssen daher neu beantragt beziehungsweise abgeschlossen werden. Dies kann etwas heikel sein, weil bei jedem Neuabschluss auch eine neue Gesundheitsprüfung ansteht, und diese mit steigendem Alter immer schwieriger werden kann. Daher empfehlen viele Experten, diese Zusatzleistungen unabhängig von der betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Bereits seit rund 120 Jahren existiert in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist ein Bestandteil des gesamten Sozialversicherungssystems und sorgt für die Absicherung des Altersruhestands von Arbeitnehmern. Sie versteht sich als Pflichtversicherung.
Das Prinzip, welches dieser Absicherung zugrunde liegt, nennt sich Umlageverfahren und funktioniert wie folgt: Die heute tätigen Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Abgaben die heutigen Rentner. Die nächste Generation an Arbeitnehmern wird also demnach den Lebensabend der heutigen Arbeitnehmer finanzieren. Das Kapital wird - daher der Name Umlageverfahren - von einer auf die andere Generation umgelegt.
Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist also recht einfach. Das funktioniert auch gut, solange sich die Zahl der Arbeitnehmer und die der Rentner in etwa auf gleichem Niveau halten. Steigt jedoch die Zahl der Rentner und es kommen nicht genug neue Arbeitnehmer nach, gerät das System ins Schwanken und kann - sofern dieser Umstand nicht geändert wird - ganz zusammenbrechen. Leider ist das System in Deutschland bereits seit einigen Jahren heftig am schwanken. Grund dafür sind die recht geburtenschwachen Jahrgänge seit den siebziger Jahren, und zusätzlich die immer älter werdende Bevölkerung. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht, welches die gesetzliche Rentenversicherung auf Dauer nicht mehr ausgleichen kann.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung muss der Arbeitnehmer zur Hälfte aus der eigenen Tasche bezahlen, die andere Hälfte steuert der Arbeitgeber bei. Die Beträge werden automatisch jeden Monat vom Arbeitgeber an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt. Da die Beträge jedoch schon lange nicht mehr ausreichen, bekommt die Rentenversicherung regelmäßig interne Zuschüsse vom Staat.
Riester Rente

Bei der Riester Rente handelt es sich nicht um eine gesetzliche beziehungsweise staatliche Rente, sondern um ein privates Vorsorgemodell. Foto: Adobe Stock / photocrew
Inzwischen weiß es jeder: Die Staatskassen sind überwiegend leer, besonders was die gesetzliche Rentenversorgung betrifft. Nur mit einer zusätzlichen privaten Absicherung kann man sich vor Altersarmut schützen. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren verschiedene Vorsorgemodelle entwickelt worden, von denen es einige geschafft haben, vom Staat anerkannt und damit bezuschusst und/oder steuerbegünstigt zu werden.
Das sicherlich bekannteste dieser Modelle ist die so genannte Riester Rente. Hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzliche beziehungsweise staatliche Rente, sondern um ein privates Vorsorgemodell, das lediglich einige staatlich vorgegebene Auflagen erfüllen muss, um vom Gesetzgeber zertifiziert und damit gefördert zu werden. Vorgeschrieben ist zum Beispiel, dass der Beitragszahler Beträge in einer bestimmten Höhe in die Versicherung einzahlen muss, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Besonders für Familien mit Kindern ist die Riester Rente ideal, da auch für jedes Kind Zuschüsse gezahlt werden.
Tipp: Den Vertrag zur Riester Rente so früh wie möglich abschließen, da die Höhe der Beiträge mit zunehmendem Alter steigt. Außerdem können durch den längeren Einzahlungszeitraum höhere Zinsen und damit eine bessere Rendite erreicht werden.
Die Laufzeit und der Zuteilungszeitpunkt können bei der Riester Rente individuell vereinbart werden. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Rente bereits vor Zuteilung der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird, um zum Beispiel finanzielle Einbußen während der Altersteilzeit aufzufangen. Natürlich sinkt die Höhe der monatlichen Rentenbeträge, je früher der Zuteilungszeitpunkt gewählt wird.