Im Regelfall zahlt die Versicherung
Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, gibt es erst einmal keinen Grund zur Panik. Auch, wenn kleine Blechschäden heutzutage bereits teuer werden können, sind Sie durch die Versicherung geschützt. Bei einem Verkehrsunfall greift nämlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. So soll im Straßenverkehr sichergestellt werden, dass der Gegner bei einem selbst verschuldeten Unfall zu seinem Schadensersatz kommt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten für Blechschäden, sondern deckt auch Schmerzensgeldanforderungen. Dennoch kann es für Sie als Unfallverursacher ganz schön teuer werden. Wenn auch das eigene Auto beschädigt wurde, greift die Haftpflichtversicherung nämlich nicht. Ein Totalschaden kann dabei jedoch durchaus den finanziellen Ruin bedeuten. Bei einem neueren Auto können sich die Kosten hier nämlich schnell einmal auf 20.000 Euro oder mehr belaufen. Daher lohnt sich vorab der Vergleich, denn auch eine Kfz-Versicherung deckt unter Umständen bereits den Schaden am eigenen Auto. Einzige Voraussetzung: Es muss sich um eine Vollkasko-Variante handeln.
Wann die Versicherung „aussteigt“
In einigen Fällen kann es passieren, dass der Versicherungsschutz im Zuge eines Unfalls erlischt. Umgangssprachlich spricht man dann davon, dass die Versicherung „aussteigt“. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch im berauschten Zustand ist das Risiko groß, denn selbst bis zur gesetzlichen Toleranz von 0,5 Promille erlischt bereits der Versicherungsschutz. Hierfür gibt es im Vertrag eine eigene Trunkenheitsklausel. Natürlich zahlt die Versicherung auch dann nicht, wenn das Auto unter Cannabiseinfluss oder illegalen Rauschmitteln gelenkt wurde.
Immer einen Blick auf den Selbstbehalt werfen
Wenn Sie einen Unfall verursachen, muss das nicht immer mit einem verheerenden Blechschaden einhergehen. Vor allem bei Parkschäden handelt es sich oft um Bagatelldelikte. Bevor der Schaden der Versicherung gemeldet wird, sollten Sie daher einen Blick auf den Selbstbehalt werfen. Eine gängige Grenze sind hierbei 500 Euro, die der Versicherungsnehmer ohnehin selbst bezahlen muss. In einigen Fällen macht es also Sinn, den Schaden direkt aus eigener Tasche zu bezahlen. Dafür fährt der Unfallgegner nach dem Blechschaden einfach in die Werkstatt und lässt sich einen Kostenvoranschlag ausstellen. Liegt die Summe unter dem Selbstbehalt, können Sie sich auch ohne die jeweilige Versicherung im Hintergrund einigen.
Teil- oder Vollkasko: Was sind die Unterschiede?
Der erste erkennbare Unterschied zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung ist der Preis. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Teilkasko günstiger, da weniger Leistungen berücksichtigt werden.
Bei den meisten Versicherungen sind folgende Situationen durch Teilkasko gedeckt:
- Diebstahl
- Totalschaden nach Brand oder Hochwasser
- Steinschlag
- Wildunfall
- Marderschäden
Der einzig nennenswerte Unterschied zur Vollkaskoversicherung besteht eben darin, dass eigens verursachte Unfälle nicht getragen werden. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Autos wird auch jener Punkt immer relevanter, dass Schäden durch Cyberkriminelle gedeckt sind. Wird Ihr Auto also gehackt und der Bordcomputer lahmgelegt, zahlt auch hier die Versicherung.