Die Betrugsmasche mit digitalen Online-Rabattgutscheinen
Digitale Rabatte kommen meist in Form von Gutscheincodes, die entweder direkt während des Bezahlvorgangs beim Online-Shopping eingelöst werden können, oder beim Händler vor Ort vorgezeigt oder per QR-Code abgescannt werden können.
Ganz gleich, in welcher Form Händler ihre digitalen Rabatte anbieten: Sie sollten dabei darauf achten, diese für ihre Kunden sicher zu gestalten. Laut einer Studie machen sich nämlich immer mehr Betrüger Online-Rabattgutscheine zunutze, um an das Geld oder persönliche Informationen der Nutzer zu gelangen. Besonders häufig werden folgende Maschen genutzt.
- E-Mail-Versand von Gutscheinen, deren Link zu einer Fake-Webseite führt, die die originale Webseite eines Shops nachahmt
- Anzeigen von Gutscheinen in den sozialen Netzwerken oder als Werbeanzeigen mit Link auf eine Fake-Webseite
- Verifizierung der Nutzer- oder Bankdaten zum „Freischalten“ eines Gutscheins
- Umfragen, bei denen Nutzer persönliche Daten eingeben sollen, und als „Belohnung“ für die Teilnahme einen Gutschein erhalten
- Sehr hohe Rabatte als Lockangebot
So gestalten Händler ihre Rabatte sicher
Damit Händler nicht Gefahr laufen, dass ihre Online-Rabattgutscheine als unsicher eingestuft werden, empfiehlt es sich, die Angebote so sicher wie möglich zu gestalten.
Shop-Startseite direkt verlinken
Enthalten Gutscheine beispielsweise einen Link zur Shop-Webseite, sollte der Link auch tatsächlich zu der Seite führen und nicht über Umwege, z.B. über ein Newsletter-Formular oder eine andere Seite, wo Nutzer zuerst ihre Daten eingeben müssen.
E-Mail-Adresse des Shops verwenden
Versenden Händler Gutscheine per E-Mail, sollten sie darauf achten, dass sie eine authentische E-Mail-Adresse verwenden. Am besten ist eine E-Mail-Adresse, die den Domain-Namen des Shops beinhaltet. Der Versand von E-Mails über eine private E-Mail-Adresse ist nicht empfehlenswert.
Sparsam nach persönlichen Daten fragen
Da mittlerweile häufig auch die Verifizierungs-Masche von Betrügern genutzt wird, sollten Händler diese Methode vermeiden – oder zumindest nur sehr sparsam einsetzen.
Beispielsweise kann ein Online-Gutschein mit 10% Rabatt auf den nächsten Einkauf versprochen werden, wenn der potenzielle Kunde sich zum Newsletter des Shops anmeldet. Nach viel mehr Daten als nach der E-Mail-Adresse sollte dort aber nicht gefragt werden.
Dasselbe gilt für Umfragen, bei denen Nutzer zur Belohnung einen Gutschein erhalten. Die Fragen sollten so allgemein wie möglich gehalten werden, damit die Anonymität gewahrt bleibt.
In jedem Fall gilt jedoch, dass die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) eingehalten werden. Die abgefragten Daten müssen sicher gespeichert werden und dürfen nicht ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.
Fragt ein Händler nicht ausdrücklich nach Zustimmung, macht er sich strafbar. Die Folge kann eine Beschwerde beim Verbraucherschutz bis hin zu einer Anzeige mit Strafverfolgung sein.
Gutscheine ohne Gegenleistung vergeben
Die beste Methode den Kunden einen Gutschein anzubieten, ist jedoch immer, wenn keine Gegenleistung erwartet wird. Damit verschaffen Händler ihren Kunden das sicherste Gefühl.
Heutzutage ist es nämlich so, dass selbst eine harmlos erscheinende Anmeldung zu einem Newsletter eine Spam-Flut nach sich ziehen kann. Die Nutzer sind daher eher vorsichtig und werden skeptisch, wenn sie zuerst ein Formular ausfüllen müssen, um an einen Gutschein zu gelangen. Darüber hinaus zeigt ein Händler, der Gutscheine ohne erwartete Gegenleistung vergibt, dass er absolut seriös ist.
Höhe des Rabatts deutlich hervorheben
Betrüger erstellen oft Fake-Gutscheine, die 50% oder sogar noch mehr Rabatt versprechen. Vor allem lokale Händler bieten selbst bei Schlussverkäufen oder am Black Friday nicht solche hohen Rabatte an.
Damit bei den Kunden deshalb keine Missverständnisse entstehen, sollte der tatsächliche Rabatt gut sichtbar auf dem Gutschein sowie auf der Shop-Webseite platziert werden. Damit helfen Händler ihren Kunden, Fake-Rabatts von den echten schnell zu unterscheiden.
Gegen gefakte Gutscheine vorgehen
Sieht ein Händler, dass gefälschte Gutscheine für seinen Shop im Umlauf sind, ist es ratsam, so schnell wie möglich dagegen vorzugehen, um Rufschädigung zu vermeiden.
Beispielsweise können Händler eine Nachricht per Newsletter versenden und ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass zurzeit gefälschte Gutscheine im Umlauf sind. Auf der Webseite kann dann zusätzlich noch ein Banner angezeigt werden, das ebenfalls auf Fake-Gutscheine hinweist.