Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
Länder können weitere Vorgaben anordnen
Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.
Entwurf muss noch vor den Bundesrat
Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.
Diskussion über Maskenpflicht in Fliegern geht weiter
Über die Maskenpflicht in Flugzeugen gibt es bereits Diskussionen in der Koalition. Hintergrund ist die Kanadareise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bilder von Bord der Regierungsmaschine auf dem Hinflug hatten Wirbel ausgelöst. Darauf waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalisten ohne Masken zu sehen. Laut einem Regierungssprecher gibt es auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Generell gilt für Flugzeuge schon laut dem bestehendem Infektionsschutzgesetz Maskenpflicht. (dpa/leo)
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