Bereits zum 1. Februar entfällt die Isolationspflicht, mit dem Coronavirus infizierte Personen müssen sich dann also nicht mehr isolieren und können am normalen Leben und damit auch am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Damit entfällt auch die Regelung für den Umgang mit bestätigten Corona-Fällen für den Spielbetrieb im BFV. Die spieltechnischen Ausschüsse haben ihre Durchführungsbestimmungen entsprechend angepasst.
Kein Recht auf eine Spielumlegung
Verletzte oder erkrankte Spieler begründen demnach kein Recht auf eine Spielumlegung. So war es auch bereits vor Corona der Fall. Ausnahmen kann der Staffelleiter zulassen, insbesondere bei Erkrankung einer Vielzahl von Spielern einer Mannschaft, die aber keine Sportverletzungen darstellen. Die Erkrankungen sind durch ärztliche Atteste nachzuweisen. Diese sind von mindestens sieben Spielern bei 11er-Mannschaften, fünf Spielern in den Spielklassen unterhalb der Frauen-Verbandsliga, bei den Juniorinnen und in den breitenfußball-orientierten Spielklassen der Junioren oder vier Spielern bei 7er- und 9er-Mannschaften umgehend der Staffelleitung vorzulegen. Die vollständige Neuregelung ist auf der Homepage des BFV zu finden.