Vermischtes

Prozess nach Todesfahrt: „Getrieben von starker Wut“

Mit Tempo 80 rast ein Mann an Rosenmontag durch die Mannheimer Innenstadt - zwei Tote, 14 Verletzte. Beim Prozessauftakt gibt der Verteidiger Einblicke in die „seelische Krise“ des Angeklagten.

Von Catharina Zelt, dpa
31. Oktober 2025
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Für den Angeklagten las sein Verteidiger Uwe Kosmala eine Erklärung vor.

Für den Angeklagten las sein Verteidiger Uwe Kosmala eine Erklärung vor.

Foto: Bernd Weißbrod

Nach der Todesfahrt von Mannheim sitzt der Angeklagte zum Prozessauftakt teilnahmslos im Saal. Sein Anwalt spricht für ihn und liest eine Erklärung vor. Der 40-Jährige aus Ludwigshafen bestreitet die Vorwürfe beim Landgericht Mannheim nicht. Er sei am Rosenmontag gezielt auf Menschen zugefahren, um sie zu töten. Verteidiger Uwe Kosmala versucht zu erklären, was im Inneren seines Mandanten vorgegangen ist.

Amokfahrt zunächst für Offenbach geplant 

Getrieben von starker Wut und Selbstzweifeln sei ihm der Gedanke zur Todesfahrt gekommen. Eigentlich, so der Verteidiger, habe sein Mandant die Amokfahrt stattdessen in der hessischen Stadt Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Haupteinkaufsstraße Planken die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer „seelischen Krise“ befunden. Er habe bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, so der Anwalt weiter.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend habe er gezielt mit seinem Auto zwei Passanten erfasst. Einer sei am Knöchel verletzt, der andere frontal gerammt und über das Auto geschleudert worden. Bewusst habe er dabei das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, führte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer aus.

Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Eine Mutter sei in das Schaufenster eines Modegeschäfts geschleudert worden, ihr zweijähriger Sohn fiel weinend aus dem Kinderwagen. Eine Seniorin, die gerade mit ihrem Rollator die Straße überquerte, sei ebenfalls angefahren worden.

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. 

Polizisten berichten über Festnahme

Fünf Polizisten berichteten im Zeugenstand, wie sie den teilnahmslos wirkenden Mann mit der Waffe auf dem Oberkörper fanden. „Er lag einfach starr auf dem Rücken“, sagte einer der Beamten. Der Angeklagte soll die Einsatzkräfte außerdem aufgefordert haben, ihm in den Kopf zu schießen. Mehrere Bodycam-Videos, die im Gericht abgespielt wurden, zeigten die Situation kurz vor und nach der Festnahme. 

Weil er laut Aussagen der Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. An jenem Montag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie er gesagt haben soll. Seither sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Delikten vor, darunter Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht demnach eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte damals, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern“ teilgenommen habe. 

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

Das Gericht muss klären, ob der Angeklagte der Todesfahrt von Mannheim schuldfähig ist.

Das Gericht muss klären, ob der Angeklagte der Todesfahrt von Mannheim schuldfähig ist.

Foto: Bernd Weißbrod

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild)

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild)

Foto: Boris Roessler

Nach der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag läuft nun der Prozess . (Archivbild)

Nach der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag läuft nun der Prozess . (Archivbild)

Foto: Boris Roessler

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