Bei der Kontrolle eines Pkw-Anhängergespanns in Debstedt haben Polizeibeamte festgestellt, dass durch die zulässigen Gesamtgewichte von Pkw und Anhänger für das Gespann die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen wäre. Gegen den 49-jährigen Geestländer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. (pm/bel)
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