Hagen

Stelzenhäuser in Rechtenfleth: Wer trägt die Kosten für die Legalisierung?

Die Stelzenhäuser in Rechtenfleth befinden sich seit Jahrzehnten in einer rechtlichen Grauzone. Das soll nun nachträglich geändert werden. Warum die Hagener Politik die Übernahme der Kosten aber ablehnt.

Von den Stelzenhäusern in Rechtenfleth haben die Bewohner einen guten Blick auf das Weserufer.

Das Weserufer in Rechtenfleth. Foto: Jan Iven

Es war eigentlich eine ziemlich geniale Idee, die sich die Architekten vor 50 Jahren zum Hochwasserschutz ausgedacht haben: Am Rechtenflether Außendeich wurde rund ein Dutzend Wochenendhäuser auf fünf bis sechs Meter hohen Stelzen errichtet. Malerische Aussicht auf die Weser und die Umgebung inklusive.

Wer trägt die Kosten für die Legalisierung?

Doch wie sich mittlerweile herausstellte, ist in diesem halben Jahrhundert an den Ferienhäusern auch einiges entstanden, was so rechtlich gar nicht vorgesehen war. Einige der Stelzenhäuser sind inzwischen größer geworden, als sie eigentlich sein sollten. Nun wird nach einer Lösung gesucht, um diese rechtliche Grauzone aufzuheben. Gleichzeitig ist ein Streit um die Übernahme der Kosten dafür entstanden.

Konkret geht es vor allem um die Grundfläche der Stelzenhäuser. „Der Bebauungsplan von 1962 sieht eine Grundfläche von bis zu 36 Quadratmetern vor“, erläuterte Hagens Bauamtsleiter Jan-Christian Voos bei der Sitzung des Bauausschusses. Diese Fläche werde bei einigen Stelzenhäusern zum Teil deutlich überschritten.

Doch den Eigentümern der Wochenendhäuser kann eigentlich nur bedingt ein Vorwurf gemacht werden. „Der Landkreis hat die Bauanträge als Genehmigungsbehörde genehmigt“, so der Bauamtsleiter. Dabei wurden vom Landkreis zum Teil auch Bauten durchgewinkt, die der Bebauungsplan der Gemeinde gar nicht vorsieht. Zumal die Gemeindestruktur seinerzeit auch noch eine andere war als heute.

Der Landkreis zahlt die Hälfte

Um diese Situation aufzulösen, soll der Bebauungsplan der Gemeinde Hagen nun geändert werden. Damit würden die Stelzenhäuser endgültig legalisiert. Dann könnte möglicherweise eine Grundfläche von bis zu 60 Quadratmetern erlaubt werden. Doch wer soll die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zahlen? „Der Landkreis hat sich bereiterklärt, die Hälfte der Kosten von insgesamt 11.000 Euro zu übernehmen“, sagt Bauamtsleiter Voss. Die andere Hälfte soll demnach die Kommune Hagen tragen.

Doch dagegen regt sich nun Widerstand bei der Hagener Politik. Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich parteiübergreifend dagegen aus, dass die Kommune dafür aufkommen soll. „Das sind tolle Wochenendhäuser, aber es wurden Vorschriften missachtet. Das können wir nicht zahlen“, sagte Udo Allmers (CDU).

Bei der SPD sieht man das ähnlich, auch wenn man ansonsten nicht häufig einer Meinung mit der CDU sei. „Die Gemeinde sollte sich nicht an den Kosten beteiligen“, sagte Martina Harms (SPD).

Müssen die Eigentümer zahlen?

Doch wer soll stattdessen die Kosten für die Legalisierung der Stelzenhäuser nun tragen? Einige Mitglieder des Gemeinderates sind der Meinung, dass die zweite Hälfte von den Eigentümern selbst übernommen werden sollte. Das wären knapp 600 Euro pro Stelzenhaus.

Die Mitglieder des Bauausschusses wollten dem Gemeinderat empfehlen, den Antrag zur Kostenübernahme abzulehnen. Doch Bauamtsleiter Voos gab zu bedenken: „Wenn wir den Antrag ablehnen, können wir uns ein halbes Jahr nicht mehr mit dem Thema beschäftigen.“ Daher folgte der Bauausschuss einstimmig seinem Vorschlag, den Antrag zu vertagen. Das gibt der Verwaltung Zeit, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten. Darin könnte nun auch vorgeschlagen werden, dass die Eigentümer die Kosten für ihre Stelzenhäuser selbst tragen müssen.

Jan Iven

Reporter

Jan Iven stammt aus Hamburg und ist seit 2023 bei der NORDSEE-ZEITUNG. Der Reporter hat Politik und Journalismus in Leipzig studiert. Unterwegs ist er vor allem in Beverstedt und Hagen. Als Norddeutscher liebt er die Schiffe, das Meer und den Hafen.

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