Cuxland

Stopp des Wolfsabschusses: So taugt das Verfahren nichts

Die Abschussgenehmigung für den Wolf im Kreis Cuxhaven wurde vom Gericht ausgesetzt. Was ist davon zu halten? Ein Kommentar von NZ-Reporterin Inga Hansen.

Stopp des Wolfsabschusses: So taugt das Verfahren nichts
Es kam, wie es kommen musste: Der Problemwolf im Cuxland wird wohl nicht erlegt. Die Abschussgenehmigung für den Wolf, die Umweltminister Christian Meyer (Grüne) erteilt hat, ist vor Gericht gekippt worden. Zwar zunächst nur vorläufig. Bis das Gericht seine endgültige Entscheidung fällt. Aber die Erfahrung der vergangenen Jahre lässt da nicht gerade hoffen. Zugleich tickt die Uhr. Die Abschussgenehmigung gilt für drei Wochen ab dem 14. Oktober, dem Tag des letzten Risses, läuft also kommende Woche ab. Zudem trauen sich die Jäger offenbar nicht, auf das Tier anzulegen, weil sie Anfeindungen der Wolfsfreunde fürchten. Kurzum, das ganze Verfahren ist untauglich. Kaum eine Abschussgenehmigung hatte vor den Verwaltungsgerichten bisher Bestand. Der Grund: Es fehlt an der gesetzlichen Grundlage. Das deutsche Jagd- und Naturschutzrecht geht immer noch davon aus, dass der Wolf streng geschützt ist. Daran beißen sich alle die Zähne aus. Brüssel hat seine Hausaufgaben lange gemacht, den Schutzstatus des Raubtieres, dessen Bestand in Europa schon lange nicht mehr bedroht ist, heruntergeschraubt. In Berlin dagegen geht es nur im Schneckentempo voran. Trotz Großer Koalition. Erst fürs Frühjahr hat Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) einen Entwurf für die Änderung von Jagd- und Naturschutzrecht angekündigt. Warum es so lange dauert? Keine Ahnung.

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