Die Parkstreifen auf beiden Seiten wurden einem Ratsbeschluss entsprechend zur sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone.
„Dadurch soll eine zielgerichtete Steuerung des Verhältnisses von Parkplatzsuchverkehr zur Anzahl verfügbarer Parkplätze erreicht werden“, sagt Loxstedts Bürgermeister Detlef Wellbrock (parteilos). Parkraum werde vor allem dort bewirtschaftet, wo die Zahl von parkenden Fahrzeugen die Zahl der verfügbaren Parkflächen übersteige und somit eine Überschussnachfrage bestehe. Den Beschluss habe der Rat der Gemeinde Loxstedt nach entsprechenden Anfragen der Anwohner und von ansässigen Gewerbebetrieben gefasst. Nach einem Antrag durch die Gemeinde Loxstedt sei durch den Landkreis Cuxhaven als zuständige Straßenverkehrsbehörde dann die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone angeordnet worden.
Parkscheibe muss gut sichtbar sein
„Innerhalb dieser Zone darf tagsüber von 8 bis 18 Uhr nur mit Parkscheibe für zwei Stunden geparkt werden“, sagt Nicole Grögor, im Ordnungsamt zuständig für den Bereich Verkehr. „Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist“, bittet sie um entsprechende Berücksichtigung. In der Zeit von 18 bis 8 Uhr ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt und zeitlich nicht begrenzt.