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Kein Kreuzchen zur Wahl? Wie sich ein Umzug auf mein Wahlrecht auswirkte

Ein Umzug kurz vor der Bundestagswahl: Der hat Auswirkungen darauf, wo und wie das Kreuz gemacht werden kann. Der Faktor „Zeit“ spielt dabei eine Rolle.

Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl der Bundestagswahl. Und Pascal Patrick Pfaff

Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl der Bundestagswahl. Für unseren Autor war der weiße Umschlag nicht ganz unwichtig. Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Kein Wahlrecht. Für drei Monate. Gewahr darüber, dass mir ein Umzug so kurz vor dem 23. Februar eben jenes Schicksal einbrocken wird, habe ich vorgesorgt. Die Bundeswahlleiterin wäre sicher nicht unglücklich darüber gewesen, wenn es mich bis einschließlich des 42. Tags vor dem politischen Großereignis nach Bremerhaven verschlagen hätte. Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis geriete da nämlich zur reinen Formsache.

Und damit auch die Möglichkeit, mein Wahlrecht in der Seestadt auszuüben. Tschüss gesagt habe ich meiner alten Wirkungsstätte im Osten Niedersachsens aber erst recht spät – weniger als 21 Tage vor dem anberaumten Urnengang.

Wer jetzt das Politik-Sprech bemüht, attestiert mir nun vielleicht, es verpasst zu haben, „die Zukunft (mit-) zu gestalten“ oder zu „substanziellen Ergebnissen“ beigetragen zu haben. Indes: Meine „schonungslose Aufklärung“ an dieser Stelle sorgt gleichwohl dafür, dass niemand bekümmert sein muss, weil ich keine Kreuzchen in der Wahlkabine setzen konnte. Ich gehörte freilich zu den über 23 Millionen Briefwählern im Land.

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