Am 31. Dezember und 1. Januar darf in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Kleinfeuerwerk, also Raketen oder Feuerwerkskörper, abgebrannt werden. „Brandempfindlich sind stroh- und reetgedeckte Gebäude oder Anlagen“, teilt die Gemeinde Beverstedt mit. Abstandsverstöße sind Ordnungswidrigkeiten, es drohen Geldstrafen. (pm/axt)
Der NZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.