Beverstedt

Gemeinde: An Silvester Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden einhalten

Am 31. Dezember und 1. Januar darf in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Kleinfeuerwerk, also Raketen oder Feuerwerkskörper, abgebrannt werden. „Brandempfindlich sind stroh- und reetgedeckte Gebäude oder Anlagen“, teilt die Gemeinde Beverstedt mit. Abstandsverstöße sind Ordnungswidrigkeiten, es drohen Geldstrafen. (pm/axt)

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