Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Wurster Nordseeküste wurden die Auflagen nun gelockert. Das teilt das Veterinäramt des Kreises Cuxhaven mit. Demnach gelten ab sofort überall innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb die Auflagen der sogenannten Überwachungszone. Eine Schutzzone, wie sie am 20. Februar eingerichtet worden war, gibt es nicht mehr. Was Geflügelhaltern innerhalb der Überwachungszone erlaubt ist und was nicht, steht in einer Allgemeinverfügung, die auf der Homepage des Landkreises zu finden ist. „Vogelgrippeviren treten nach wie vor im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie in den eigenen oder einen anderen Bestand einzutragen, ist daher unverändert groß“, unterstreichen die Verantwortlichen. (pm/bal)
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