Zusammen mit Gemeindebürgermeister Andreas Wittenberg (parteilos) begrüßte Falko Wahls-Seedorff dazu etwa 30 Sandstedter und Sandstedterinnen. Der Abriss der Immobilie habe sich nochmals verzögert, weil noch ein Nießbrauchrecht eingetragen war, so Wahls-Seedorff. Dies ist eine besondere Form des Nutzungsrechts und berechtigt den Nießnutzer, eine Sache zu nutzen oder daraus Nutzen zu ziehen, ohne gleichzeitig Eigentümer dieser zu sein. Das Recht kann weder vererbt noch verkauft oder anderweitig weitergegeben werden.
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