Der BUND bittet darum, vermeintlich hilflosen Vogelnachwuchs in der freien Natur zu belassen. Nur in den seltensten Fällen handelt es sich bei gefundenen Vogelkindern am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die menschliche Hilfe benötigen. Vielmehr würden sie weiterhin von ihren Eltern gefüttert und umsorgt, so der Umweltverband. Eine „Entnahme“ wäre nach dem Naturschutzgesetz sogar verboten.
Typische Nestflüchter sind zum Beispiel Enten, Fasane oder Kiebitze, Uferschnepfe oder Brachvogel. Im Siedlungsbereich fallen die bräunlich gefleckten Jungamseln auf. In der Zeit der Jungenaufzucht sollten Hauskatzen im Haus gehalten werden, um die nur halbflüggen Jungvögel nicht zu gefährden, sagt BUND-Regionalgeschäftsführer Bernd Quellmalz. Mehr Infos: www.BUND-Weser-Elbe.de. (pm/san)