Bremerhaven

Urteil: Briefwahl in Bremerhavener und Bremer Schulen ist nicht zulässig

Der Versuch, künftig jungen Wählern die Stimmabgabe in Schulen zu ermöglichen, ist gescheitert. Das Angebot ist nicht mit der Verfassung des Landes Bremen vereinbar, lautet das Urteil des Staatsgerichtshofs. Das sind die Gründe.

Richter in Roben

Staatsgerichtshof-Präsident Peter Sperlich (Zweiter von rechts) verkündete am Dienstag das Urteil zu den Briefwahlzentren in Schulen. Foto: Mündelein

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