Bremerhaven

Identitätsverschleierung von Asylbewerbern in Bremerhaven und Bremen

Nur mit einer geklärten Identität ist ein Asylverfahren möglich. Wer aber mit falschen Namen als Asylbewerber versucht, seine Identität zu verschleiern, riskiert Ausweisung oder Haft. So bewertet die Bremer Landesregierung die Lage.

Zwei verdunkelte Männer vor einem vergitterten Fenster.

Einige Asylbewerber versuchen, ihre Identität mit falschen Namen zu verschleiern. Aber nicht immer geht es um Betrug, heißt es in einem Papier des Senats zu dem Thema. Foto: Julian Stratenschulte

Immer wieder versuchen Asylbewerber, mit einer falschen Identität ihre Herkunft zu verschleiern. Sie verwenden sogenannte Aliasnamen, nutzen also bewusst einen falschen Namen. Aber nicht jeder, der mit anderen oder mehreren Namen registriert wird, ist ein Betrüger. Es kann immer wieder vorkommen, dass im Ausländerzentralregister abweichende Personalien eingetragen werden, ohne dass eine Täuschungsabsicht vorliegt, heißt es in einer Senatsantwort auf Anfrage der BD-Bürgerschaftsfraktion.

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