Wer Geld spendet, kann damit nicht nur ein Projekt unterstützen, sondern auch steuerliche Vorteile geltend machen - mithilfe des Spendenregisters, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Damit Spenden absetzbar sind, müssen sie an eine steuerbegünstigte Organisation gehen.
Das Register ist für eine Suche von Organisationen nach Namen, Zweck oder Ort konzipiert. Und es soll vor Betrug schützen. Eine Abfrage auf der Seite https://zer-poc.bzst.de/ gibt Klarheit, allerdings ist das Register noch im Aufbau, weshalb eine nicht gelistete Organisation nicht automatisch unseriös sein muss.
Der Verein weist zudem darauf hin, dass Spenden in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden können: Pro Jahr können maximal 20 Prozent der gesamten Einkünfte als Spenden angerechnet werden. (pm/oer)