Der Senat hat am Dienstag eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die bis zum 7. April 2023 gültig ist und noch durch die Bürgerschaft bestätigt werden muss. Laut Gesundheitsressort wurde sie durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes notwendig. Laut Verordnung muss im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Im Fernverkehr müssen Fahrgäste ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder ab sechs Jahren sowie fürs Personal reicht eine medizinische Gesichtsmaske. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Masken- und Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern. Eine FFP2-Pflicht gilt auch in Arztpraxen. (pm/ger)
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