Wie auch schon der Bund, einige Länder und einige andere Kommunen musste auch die Politik in Bremerhaven noch einmal kurz vor Jahresende einen Nachtragshaushalt verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Haushaltsmittel und Kreditermächtigungen, die aufgrund einer Notlage aufgenommen wurden, auch im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden müssen.
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