Ramadan S. war bereits vor vier Jahren im Prozess vor dem Landgericht Bremen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass er im Juli 2017 an den aggressiven Attacken der Familienmitglieder gegen die Polizisten auf der Bremerhavener Goethestraße maßgeblich beteiligt war. Der Verteidiger legte Revision ein, und der Bundesgerichtshof hob später das Urteil wegen eines Formfehlers auf. Eine Schöffin war wegen einer befürchteten Befangenheit ausgetauscht worden, was so nicht zulässig war. Der Prozess wird deshalb seit Beginn der Woche vor dem Landgericht neu aufgerollt.
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