Essensgerüche im Flur und eine gewünschte Kühlung der Speisen im Keller sollen Stein des Anstoßes für ein Verfahren gewesen sein, das jetzt vom Amtsgericht Bremerhaven entschieden wurde. Ein Bewohner eines Mehrparteienhauses habe deshalb Fenster so umgebaut, dass sie ganzjährig geöffnet sind und es eine Dauerbelüftung in Keller und Treppenhaus gegeben habe. Das zumindest sagt ein Nachbar, der dagegen geklagt hat. Der Grund: Der Kläger habe Schimmel in Wohn- und Arbeitszimmer in der ersten Etage über dem Keller und einen ständig zu kalten Fußboden gehabt, so dass er unter seinen Teppichen mobile Fußbodenheizungen installieren musste.
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