Richtig zu inhalieren ist gar nicht so einfach. Wer von seinem Arzt ein Inhalationsgerät verschrieben bekommt, kann das Rezept in der Apotheke einlösen. Zum Beratungsauftrag der Apotheken gehört es, dem Kunden den korrekten Gebrauch seines Gerätes zu zeigen. Bis Juni 2022 war das eine reine Serviceleistung, jetzt können die Apotheken die Kosten für die Einweisung mit den Krankenkassen abrechnen.
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