Im Land Bremen gilt künftig eine Meldepflicht für Rattenbefall. Die Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz hat am Dienstag, 30. September, eine entsprechende Verordnung beschlossen, die im Oktober oder spätestens im November in Kraft tritt. Ziel laut Senat ist es, Infektionskrankheiten wie Typhus oder Maul- und Klauenseuche besser vorzubeugen. Wer mehrere Ratten oder Anzeichen eines Befalls feststellt, muss dies künftig melden – in Bremen beim Gesundheitsamt in Bremerhaven beim Ordnungsamt. Meldungen können online oder telefonisch erfolgen. Die Bekämpfung muss ein Fachbetrieb übernehmen; auf Privatgrundstücken sind Eigentümer verantwortlich. Die Verordnung regelt auch, welche Mittel und Verfahren erlaubt sind. Aktuell gibt es keinen Bußgeldkatalog, heißt es auf NZ-Nachfrage. „Es wird im Einzelfall zu klären sein, welches Bußgeld verhängt wird. Die Höchstgrenze beträgt 25.000 Euro, vorgegeben durch das Infektionsschutzgesetz.“ (pm/axt)
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