Mit Ablauf des Kalenderjahres 2023 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufstellen.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Antragsvordrucke und weitere Informationen unter www.bremerhaven.de (Rubrik „Bürgerservice“) oder unter 0471/590-2875. (pm/bel)