„Bei der in einigen Medien erhobenen Behauptung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr habe die Autobahn 20 aus dem Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung gestrichen, handelt es sich um eine Falschmeldung“, stellt das Ministerium in einer Stellungnahme klar. „Tatsache ist: Der Gesetzentwurf befindet sich unverändert in der Ressortabstimmung und sieht unter anderem vor, dass künftig alle Projekte, die im Vordringlichen Bedarf des aktuellen Bedarfsplans Straße stehen, verkehrsträgerübergreifend als im überragenden öffentlichen Interesse gewertet und damit beschleunigt umgesetzt werden.“ Der vierstreifige Neubau der A20 gehöre zu diesen Projekten, da er im Bedarfsplan als ein „laufendes und fest disponiertes Projekt“ beziehungsweise als ein Projekt im „Vordringlichen Bedarf“ steht. (pm/bel)
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